Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für Kursusteilnehmer

  1. Die Teilnahme am Unterricht kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung vorliegt.
  2. Die Anmeldung zu einem Tanzkursus verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des vollen vereinbarten Honorars, das bis zur ersten Unterrichtsstunde voll entrichtet sein muss. Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich.
  3. Bei einer Abmeldung (nur schriftlich bis 10 Tage vor Kursbeginn möglich) ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,— Euro pro Person zu bezahlen. Bei späterer Abmeldung ist das gesamte Honorar fällig.
  4. Wird ein Tanzkurs aus zwingenden Gründen unterbrochen, kann das Resthonorar abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,— Euro pro Person für einen späteren Kursus gutgeschrieben werden. Der zwingende Grund ist schriftlich zu belegen.
  5. Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist eine regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Tanzkursus erforderlich.
  6. Minderjährige Tanzschüler lassen die Anmeldung und die Kenntnisnahme dieser Bedingungen durch Ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift genehmigen.
  7. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden für betriebsinterne Zwecke in der EDV gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und keinem Dritten zugänglich machen.

Teilnahmebedingungen für Clubmitglieder

  1. Die Teilnahme am Unterricht kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung vorliegt.
  2. Der Eintritt in den Tanzclub ist nur zum Anfang eines Quartals möglich. Einstiegstermine sind der 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober.
  3. Die Unterrichtserteilung erfolgt an ca. 40 Wochen im Jahr mit je einer Unterrichtseinheit an den festgelegten Clubtagen.
  4. Das umseitig ausgewiesene Monatshonorar entspricht einem Zwölftel des Jahreshonorars = 40 Unterrichtseinheiten. Es wird mittels Banklastschrift zum 1. eines jeden Monats eingezogen und wird auch dann fällig, wenn die Teilnahme am Unterricht nicht erfolgt.
  5. Ohne Lastschriftvollmacht ist das Clubhonorar vierteljährlich im voraus zu entrichten.
  6. Eine Abmeldung ist nur 6 Wochen zum Quartalsende möglich, und muss per eingeschriebenem Brief erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen der Tanzschule sind ungültig.
  7. Minderjährige Tanzschüler lassen die Anmeldung und die Kenntnisnahme dieser Bedingungen durch Ihre gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift genehmigen.
  8. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden für betriebsinterne Zwecke in der EDV gespeichert und gesichert. Wir versichern ihnen, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und keinem Dritten zugänglich machen.